Das Bundesarbeitsgericht zu Kinderbetreuungskosten
Das Bundesarbeitsgericht zu Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds mit Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08Sachverhalt:
Im folgenden Fall geht es um ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied welcher während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder Betreuungskosten entstanden sind. Die Kostentragung ist durch den Arbeitgeber abgelehnt worden.