Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG will den Ausbau der sozialen Marktwirtschaft und die Beteiligung der
Arbeitnehmer am Produktivkapital. Eine soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Eine funktionsgerechte Mitbestimmung und die Anerkennung von Leistung im
Beruf. Eine gleichwertige Entlohnung für Männer und Frauen.

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Rechtsprechung

Kein Urlaub für Freistellungsphase einer Altersteilzeit

Kein Urlaub vom Urlaub während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit, die im Blockmodell durchgeführt wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019, 9 AZR 481/18

Für den Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr (§§ 1, 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG) kam es bisher nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an.

Urlaubsansprüche entstanden nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem betreffenden Kalenderjahr (Urlaubsjahr) nicht arbeitet, z.B. wegen einer einvernehmlichen Freistellung oder während eines tarifvertraglich vorgesehenen Sabbatjahres (BAG, Urteil vom 06.05.2014, 9 AZR 678/12).

Das gilt aber heute nicht mehr, wie das BAG vor kurzem für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit entschieden hat: BAG, vom 24.09.2019, 9 AZR 481/18.

Quelle:

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

https://www.hensche.de/kein-urlaub-fuer-freistellungsphase-einer-altersteilzeit-04.05.2020-14.58.html